Rechtsprechung
VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anspruch auf Aushändigung einer Reisepasskopie gegenüber Ausländerbehörde, hier für Zwecke der Eheschließung
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 6; AsylVfG § 21 Abs. 5; AsylVfG § 65 Abs. 1; AsylVfG § 65 Abs. 2; AufenthG § 50 Abs. 6; VwVfG § 29 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1
D (A), beabsichtigte Eheschließung, Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz von Ehe und Familie, Eheschließungsfreiheit, Pass, Passkopie, Verwahrung, Standesamt, Herausgabe, Akteneinsicht, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Unter diesen Umständen erscheint es mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) unvereinbar, den Antragsteller darauf zu verweisen, erst im Falle seiner Ergreifung zu versuchen, noch rechtzeitig verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, zumal das Gericht für diesen Fall auch wieder gehalten wäre, diesen Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz gegebenenfalls durch einen Schiebebeschluss gegenüber dem Antragsgegner abzusichern (vgl. BVerfG, Beschl.v.14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 -, AuAS 1996, 31 = DVBl. 1996, 611 unter Verweis auf BVerfG 18. Juni 1985, Az: 2 BvR 414/84 - , BVerfGE 70, 180 [189, 190]). - VGH Baden-Württemberg, 10.04.2002 - 11 S 331/02
Ladungsfähige Anschrift im Ausland; Aufenthaltsberechtigung - Ausweisungsgründe
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Hinzukommt, dass er - weil dies als Formalität für die alsbald beabsichtigte Eheschließung wohl unerlässlich ist - sich ohnehin alsbald auch polizeilich anmelden muss (vgl. zur Zulässigkeitsvoraussetzung einer Wohnanschrift gemäß §§ 82 Abs. 1 S.1 und 173 VwGO i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2002 - 11 S 331/02-, EzAR 013 Nr. 2 = juris). - BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95
Vorläufiger Rechtsschutz in einem Asylverfahren
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Unter diesen Umständen erscheint es mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) unvereinbar, den Antragsteller darauf zu verweisen, erst im Falle seiner Ergreifung zu versuchen, noch rechtzeitig verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, zumal das Gericht für diesen Fall auch wieder gehalten wäre, diesen Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz gegebenenfalls durch einen Schiebebeschluss gegenüber dem Antragsgegner abzusichern (vgl. BVerfG, Beschl.v.14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 -, AuAS 1996, 31 = DVBl. 1996, 611 unter Verweis auf BVerfG 18. Juni 1985, Az: 2 BvR 414/84 - , BVerfGE 70, 180 [189, 190]).
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2001 - 13 S 542/01
Passverwahrung für ausreisepflichtigen Ausländer
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse der Ausländerbehörde an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.11.06.2001 - 13 S 542/01-, InfAuslR 2001, 432; BayVGH, Urt.v.17.06.1997 -10 B 97.1277 -, AuAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschl. v. 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG Stuttgart, Beschl.v. 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschl. 27.06.2001 - 1 B 30/01 - InfAuslR 2001, 438; siehe auch die Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG, Ziff.50.6.5). - VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93
Erstreckung des in AsylVfG § 80 geregelten Beschwerdeausschlusses auf eine …
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aufgrund der grundrechtlichen Vorwirkungen des Art. 6 GG, der zwar nicht das Verlöbnis als solches, wohl aber die Eheschließungsfreiheit schützt, auch für einen ansonsten vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ein Anspruch auf kurzfristige Duldung (§ 60 a Abs. 2 AufenthG) zum Zwecke der Eheschließung mit einem deutschen Ehepartner im Inland selbst dann ergeben kann, wenn zwar ein konkreter Eheschließungstermin beim Standesamt als solcher noch nicht feststeht, wenn aber mit der Eheschließung konkret und binnen absehbarer Zeit alsbald zu rechnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.26.06.1991 - 11 S 2224/90-, FamRZ 1992, 313 [314]; BayVGH, Beschl.v.25. September 1989, Az: 21 CS 89.31386 -, BayVBl. 1990, 54; OVG NdS., Beschl.v.11.07.2003 - 4 ME 290/03; strenger allerdings: OVG NRW, Beschl.v.11. Januar 1999, Az: 18 B 2712/98 -, juris; auf einen konkret bestimmten Eheschließungstermin abstellend HessVGH, Beschl.v.19.11.1993 -12 TG 2539 /93-, InfAuslR 1994, 102 und OVG Thür., NVwZ-RR 1996, 710). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 18 B 2712/98
Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung; Heiratswunsch; Verlöbnis; …
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aufgrund der grundrechtlichen Vorwirkungen des Art. 6 GG, der zwar nicht das Verlöbnis als solches, wohl aber die Eheschließungsfreiheit schützt, auch für einen ansonsten vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ein Anspruch auf kurzfristige Duldung (§ 60 a Abs. 2 AufenthG) zum Zwecke der Eheschließung mit einem deutschen Ehepartner im Inland selbst dann ergeben kann, wenn zwar ein konkreter Eheschließungstermin beim Standesamt als solcher noch nicht feststeht, wenn aber mit der Eheschließung konkret und binnen absehbarer Zeit alsbald zu rechnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.26.06.1991 - 11 S 2224/90-, FamRZ 1992, 313 [314]; BayVGH, Beschl.v.25. September 1989, Az: 21 CS 89.31386 -, BayVBl. 1990, 54; OVG NdS., Beschl.v.11.07.2003 - 4 ME 290/03; strenger allerdings: OVG NRW, Beschl.v.11. Januar 1999, Az: 18 B 2712/98 -, juris; auf einen konkret bestimmten Eheschließungstermin abstellend HessVGH, Beschl.v.19.11.1993 -12 TG 2539 /93-, InfAuslR 1994, 102 und OVG Thür., NVwZ-RR 1996, 710). - VG Lüneburg, 27.06.2001 - 1 B 30/01
Ausweisung aus dem Gebiet der BRD; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse der Ausländerbehörde an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.11.06.2001 - 13 S 542/01-, InfAuslR 2001, 432; BayVGH, Urt.v.17.06.1997 -10 B 97.1277 -, AuAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschl. v. 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG Stuttgart, Beschl.v. 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschl. 27.06.2001 - 1 B 30/01 - InfAuslR 2001, 438; siehe auch die Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG, Ziff.50.6.5). - VG Stuttgart, 13.02.2004 - 11 K 222/04
Anspruch eines Ausreispflichtigen auf Herausgabe seines in Verwahrung genommenen …
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse der Ausländerbehörde an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.11.06.2001 - 13 S 542/01-, InfAuslR 2001, 432; BayVGH, Urt.v.17.06.1997 -10 B 97.1277 -, AuAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschl. v. 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG Stuttgart, Beschl.v. 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschl. 27.06.2001 - 1 B 30/01 - InfAuslR 2001, 438; siehe auch die Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG, Ziff.50.6.5). - OVG Saarland, 01.12.1994 - 3 W 34/94
Asylverfahren; Beschwerdeausschluß; Abschiebungsandrohung; Vollzug; Einstweilige …
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Soweit in diesem Zusammenhang gefordert wurde, die Bestellung eines Aufgebots müsse vorliegen, um von einem unmittelbar bevorstehenden Eheschluss auszugehen, lässt die Rechtsprechung ausnahmsweise auch die sogenannte "Aufgebotsreife" genügen, wenn die Bestellung des Aufgebots bislang allein daran scheiterte, dass die Ausländerbehörde dem heiratswilligen Ausländer den dazu notwendigen Originalpass nicht aushändigt (vgl. OVG Saarland, Beschl.v.01.12.1994 - 3 W 34/94 -, juris). Diese Duldungsvoraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. - OVG Thüringen, 31.01.1996 - 3 EO 11/96
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Eheschließung des Ausländers
Auszug aus VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aufgrund der grundrechtlichen Vorwirkungen des Art. 6 GG, der zwar nicht das Verlöbnis als solches, wohl aber die Eheschließungsfreiheit schützt, auch für einen ansonsten vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ein Anspruch auf kurzfristige Duldung (§ 60 a Abs. 2 AufenthG) zum Zwecke der Eheschließung mit einem deutschen Ehepartner im Inland selbst dann ergeben kann, wenn zwar ein konkreter Eheschließungstermin beim Standesamt als solcher noch nicht feststeht, wenn aber mit der Eheschließung konkret und binnen absehbarer Zeit alsbald zu rechnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.26.06.1991 - 11 S 2224/90-, FamRZ 1992, 313 [314]; BayVGH, Beschl.v.25. September 1989, Az: 21 CS 89.31386 -, BayVBl. 1990, 54; OVG NdS., Beschl.v.11.07.2003 - 4 ME 290/03; strenger allerdings: OVG NRW, Beschl.v.11. Januar 1999, Az: 18 B 2712/98 -, juris; auf einen konkret bestimmten Eheschließungstermin abstellend HessVGH, Beschl.v.19.11.1993 -12 TG 2539 /93-, InfAuslR 1994, 102 und OVG Thür., NVwZ-RR 1996, 710). - OVG Berlin, 15.10.1999 - 8 S 37.99
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1991 - 11 S 2224/90
Aufenthaltserlaubnis - Scheinehe; vorläufiger Rechtsschutz bei beabsichtigter …
- VGH Bayern, 17.06.1997 - 10 B 97.1277
- VGH Bayern, 25.09.1989 - 21 CS 89.31386
- VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
Anspruch auf Überlassung eines Passersatzpapiers zur Eheschließung
Im Übrigen folgt es bei seiner Entscheidung den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Freiburg im Beschluss vom 19.09.2005 - 1 K 1641/05 -, dass in einem vergleichbaren Fall folgende Rechtsausführungen gemacht hatte:.